Das Landgericht Köln entschied, dass nicht automatisch derjenige haftet, auf dessen Namen Telefon und Internet angemeldet sind.
Ein Fall:
In einer Wohngemeinschaft wurden durch ein WG-Mitglied illegale Lieder aus einer Online-Tauschbörse heruntergeladen. Der Anschlussinhaber muss allerdings nicht dafür haften, wenn er als Täter nicht infrage kommt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zudem hatte der Anschlussinhaber zu dem fraglichen Termin nicht in der WG gelebt.
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