Ein Mann, dessen Auto mitten in der Nacht ausbrannte, musste einen zweijährigen Rechtsstreit mit der Verwaltung führen. Die Ursache des Feuers war unstreitig Brandstiftung. Die Stadt forderte von dem schon ohnehin geschädigten Autobesitzer nun auch noch die Kosten für den Feuerwehreinsatz. Ein von ihm dagegen eingelegter Widerspruch wurde von der Behörde zunächst zurückgewiesen.
Erst vor dem Verwaltungsgericht Leipzig (Aktenzeichen: 3 K 626/08) fand der Mann sein Recht. Die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften sehen vor, dass die Kosten für einen Feuerwehreinsatz zu ersetzen sind, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden sind. Der von unbekannten Dritten nachts gelegte Brand an dem geparkten Auto ist auch nach Auffassung des Gerichts nicht mehr als „beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden“ anzusehen. In solch einem Fall gelte vielmehr der Grundsatz, dass Einsätze der Feuerwehr zur Brandbekämpfung grundsätzlich unentgeltlich sind.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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