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Sportler nehmen an Wettkämpfen auf eigene Gefahr teil. Das Landgericht Heilbronn entschied, dass Sportler nach einem Sturz bei einem Triathlon auch nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz haben. Vor allem gilt dies, wenn der Sportler die Strecke vorher besichtigt hat, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall: 
Ein Triathlet verlangte von einem Veranstalter Schadensersatz. Ihm seinen drei quer zur Straße verlaufende Verkehrsschwellen zum Verhängnis auf der Radstrecke des Wettbewerbs geworden. Er stürzte und verletzt sich an der Schulter. Daraufhin klagte er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da der Veranstalter seine Verkehrssicherungspflicht verletzte. 
Jedoch hatte er keinen Erfolg mit seiner Klage. Die Begründung war, dass der Sportler nicht die Straßenverkehrsordnung eingehalten habe. Zudem hatte der Veranstalter die Schwellen mit neongrünem Klebeband markiert. 
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