Wenn mehrere Menschen zusammen Wohnen ist das vor allem geselliger aber günstiger für die einzelnen Personen. Deshalb gründen oft Studenten WGs um die Kosten für die Bleibe gering zu halten. Die WG darf aber erst nach dem Einverständnis des Vermieters.
Wer eine Wohngemeinschaft gründen will, muss seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Am besten sei es, im Mietervertrag festzuhalten, dass eine Untervermietung gestattet sei, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Hauptmieter sei gegenüber dem Vermieter dann alleine für die Zahlung der Miete verantwortlich.
Das Problem: Zieht der Hauptmieter aus, bedeute das in der Regel das Aus für die Wohngemeinschaft. Denn sollte sich der Vermieter nicht auf einen neuen Mietvertrag einlassen, müssten alle Bewohner mit dem Hauptmieter zusammen ausziehen.
Grundsätzlich ist es auch möglich, alle Mitglieder der Wohngemeinschaft in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Hier kann es aber auch zu Schwierigkeiten bei einem Wechsel der Bewohner kommen. Denn der Vermieter müsste dann jedes ausziehende WG-Mitglied einzeln aus dem Mietvertrag entlassen und den neuen Bewohner in den Vertrag aufnehmen. Zudem können die Bewohner der WG den Vermieter nicht zwingen ein neues Mitglied in den Vertrag mit aufzunehmen.
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