Die Thematik WGF ist für Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht eine ganz besondere Herausforderung. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller empfiehlt, jeden Fall einzeln zu betrachten, denn die Medaille „WGF“ hat zwei Seiten: Zum einen geht es darum, die aktuelle Insolvenz möglichst professionell zu begleiten, um zu retten was zu retten ist, zum anderen gilt es aufzuarbeiten, warum diese einst so hochgelobte Kapitalanlage so floppte und wer die Schuld daran trägt, dass zig Tausende falsch beratene Anleger Inhaberschuldverschreibungen und Hypothekenanleihen zeichneten, ohne auch nur im Traum daran zu denken, dass Immobilienblasen dazu neigen, irgendwann zu platzen.
Cäsar-Preller möchte die deutschlandweite Präsenz der Wiesbadener Kanzlei dazu nutzen, an allen Kanzleistandorten Informationsveranstaltungen für WGF-Anleger anzubieten. Wer als Anleger Interesse an Terminen für die WGF-Termine hat, kann sich unter Tel.: 0123456789 melden oder eine email senden an kanzlei@caesar-preller.de.
Joachim Cäsar-Preller: „Wir prüfen aktuell den Bedarf und veröffentlichen dann die entsprechenden Terminlisten! Sollte sich daraus der Bedarf an einer Interessengemeinschaft ablesen lassen, so sind wir gern bereit, diese juristisch zu begleiten!“ Kosten entstehen natürlich nicht.
WGF-Infoveranstaltungen wird es nicht nur in Wiesbaden geben, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 – 6 16 61 03
E-Mail: kanzlei(at)caesar-preller.de
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