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Nach einer Reform der Lebensversicherungen haben viele Verbraucher nun mit erheblichen finanziellen Einbußen zu rechnen, weil Lebensversicherungen ihre Versicherungsnehmer nicht mehr in allen Fällen an sogenannten Bewertungsreserven beteiligen müssen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhalten Versicherte auch oft viel weniger Geld zurück als erhofft. „Hier könnte vielen Verbrauchern ein Widerruf ihres Versicherungsvertrages weiterhelfen.“, meint Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Ähnlich wie beim Widerruf von Kreditverträgen können Verbraucher so ihren Lebensversicherungsvertrag auflösen. Welche Voraussetzungen hierzu vorliegen müssen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil – Az. C-209/12 – nun festgelegt. Der EuGH erklärte nämlich eine deutsche Besonderheit hinsichtlich Lebensversicherungen für unzulässig. „Bislang stellten Versicherungen ihren Versicherungsnehmern beim sogenannten ‚Policenmodell‘ nämlich sämtliche Versicherungsunterlagen erst mit einem Versicherungsschein, also nach Vertragsschluss, zur Verfügung. Sofern ein Versicherungsnehmer im Anschluss nicht innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf erklärte, so war der Versicherungsvertrag wirksam. Sofern ihm aber keine ordnungsgemäße Widerrufserklärung zugestellt wurde, war ein Versicherungsvertrag trotzdem wirksam, sofern ein Versicherungsnehmer seine Beiträge ein Jahr lang zahlte.“, erklärt Cäsar-Preller. 
Eine solche Vorgehensweise kippte nun der EuGH mit seinem Urteil. Verträge, welche nach oben beschriebenem Modell geschlossen wurden, hält der EuGH nun für „schwebend unwirksam“. Versicherungsverträge, welche zwischen 1994 und 2008 nach vorgenanntem Policenmodell geschlossen wurden, können somit im Falle einer unterlassenen beziehungsweise falschen Widerrufsbelehrung auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden.
„Vor einer Erklärung eines Widerrufes sollten Verbraucher aber prüfen, ob tatsächlich eine fehlerhafte Widerrufserklärung in ihrem Versicherungsvertrag zum Einsatz kam und ob Verbraucher im Falle eines Widerrufes mehr Geld von ihrer Versicherung zurückbekommen als im Falle einer vorzeitigen Kündigung.“, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Für eine Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungen gibt es keine Musterbelehrung, so dass eine Überprüfung im Einzelfall sehr schwierig sein kann.“, so Cäsar-Preller weiter. Im Zweifel sollte man lieber einen Rechtsanwalt mit einer Überprüfung seines Vertrages beauftragen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller und seine Kanzlei beraten bundesweit Verbraucher auch in sämtlichen Fragen hinsichtlich Lebensversicherungsverträgen.
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