Ein Beispiel: Ein Verbraucher hat 2003 ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen. Die Zinsbindung lief 2011 ab und der Verbraucher hat bei dem gleichen Kreditinstitut das Darlehen verlängert. „Der Widerruf für das Immobiliendarlehen aus 2003 hätte bis spätestens 21. Juni 2016 erklärt werden müssen. Für den Widerruf der Anschlussfinanzierung in 2011 stellt sich jetzt die Frage, ob ein komplett neuer Kreditvertrag abgeschlossen wurde oder ob der bestehende Vertrag nur verlängert wurde. Dann wäre es eine reine Prolongation und kein Widerruf mehr möglich“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn dann gilt der Ursprungsvertrag. Selbst wenn dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt, hätte der Widerruf noch fristgerecht erfolgen müssen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn es sich bei dem Darlehen um eine „echte“ Anschlussfinanzierung handelt. Dann wurde ein eigenständiger neuer Kredit abgeschlossen, der unabhängig von dem Ursprungsdarlehen zu sehen ist. „Das ist z.B. häufig dann der Fall, wenn der Verbraucher noch zusätzliches Kapital aufgenommen hat, etwa weil das Bauvorhaben teurer geworden ist oder auch wenn der Kreditnehmer gewechselt hat. Das kann der Fall sein, wenn das Darlehen zunächst nur auf den Namen einer Person lief und später eine weitere Person hinzukam“, so Rechtsanwalt Kanz. Dann kann der Widerruf noch möglich sein, sofern dieses „neue“ Darlehen nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das war auch nach 2010 noch oft genug der Fall. Angesichts der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre kann sich auch der Widerruf bei jüngeren Darlehen durchaus lohnen“, sagt Rechtsanwalt Kanz.
Wurde ein zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenes Immobiliendarlehen fristgerecht widerrufen und der Widerruf von der Bank abgelehnt, bestehen gute Chancen, den Widerruf dennoch durchzusetzen. Die Gerichte und nicht zuletzt der BGH haben mit aktuellen Urteilen die Position des Verbrauchers beim Darlehenswiderrufs erheblich gestärkt. Daher sollten sie sich von einer Ablehnung durch die Bank nicht entmutigen lassen, sondern ihr Recht auch durchsetzen. Es geht schließlich um ihr Geld“, sagt Rechtsanwalt Kanz.
Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de> und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.
Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/>
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