Auch durch die Androhung eines Schufa-Eintrages sollte man sich nicht einschüchtern lassen, wenn man im Internet in eine Abo-Falle getappt ist. Immer wieder arbeiten Firmen mit diesem Druckmittel, wenn sie Geld für angedrehte Abonnements eintreiben wollen, warnen auch Verbraucherzentralen. Keine Angst muss ein Nutzer haben, wenn er zuvor widersprochen hat. Einträge in Schuldnerverzeichnisse bei „bestrittenen Forderungen“ sind rechtswidrig und werden von der Schufa nicht vorgenommen.
Prinzipiell gilt: Hat sich ein Internetnutzer ein Abo eingehandelt, sollte er der Forderung widersprechen. Das geht leicht mit einem Formblatt, das die Verbraucherzentrale unter www.vzsa.de> anbietet. Nur wenn irgendwann ein Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten liegt, muss diesem erneut widersprochen werden.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Neueste Kommentare