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Das Bundeskabinett will die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) dazu nutzen, ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten zu installieren. Danach könnten Mieter die Heizkosten um 12 Prozent kürzen, wenn ihr Vermieter die EnEV-Anforderungen in punkto Heiztechnik nicht erfüllt. Bedenken bestehen dabei insbesondere dahin, dass die Gefahr besteht, dass verschwenderisches Heizen finanziell dem Vermieter angelastet wird. Außerdem würde dies dazu führen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften direkt auf das Mietrecht verlagert würden. Klimaschutz ist ja an sich eine gute Sache, jedoch darf dies nicht noch mehr zu Lasten der Vermieter gehen, die sowieso schon über erhebliche Sanierungs- und Renovierungskosten im Zusammenhang mit dem Energieausweis bangen. Letztendlich wird dies alles im Ergebnis zu einer Verknappung von Mietwohnungen führen, soweit es zumindest um günstige Mietpreise geht. Dies kann nicht im Interesse der Mieter liegen. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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