Das Fahrrad schnell mal in der Stadt abgestellt und dann dort vergessen. Wie lange ich mein Fahrrad an öffentlichen Plätzen abstellen darf, hängt von dem Zustand des Rades ab.
Wenn die Gemeinde genug davon hat, dass mein Fahrrad an einem gewissen Ort abgestellt ist, so ist sie nur zum Einkassieren berechtigt, wenn der Gesamtzustand vermuten lässt, dass das Fahrrad schrottreif ist, erklärt Cäsar-Preller.
Eine Parkdauer für Fahrräder gibt es an sich nicht. Es bleibt aber zu bedenken, dass durch die Witterungsverhältnisse das Fahrrad nicht besser wird. Hierdurch kann es auch Schrottreif werden. Objektive Merkmale für ein schrottreifes Fahrrad gibt es. Die Entscheidung, ob ein Fahrrad schrottreif ist, hängt wiederum vom Einzelfall ab, sagt Cäsar-Preller. Als objektive Merkmale gelten wiederum Rost, eine starre Kette und fehlende Bauteile (z.B. Sattel).
Wenn das Rad schrottreif ist, dann wird es von der Gemeinde einkassiert und verwertet. Will der Eigentümer es doch wieder zurück haben, ist es zu spät.
Abschließend ist festzuhalten. Ich darf mein Fahrrad so lange an dafür vorgesehenen öffentlichen Plätzen abstellen wie ich will. Wenn es allerdings schrottreif geworden ist, darf die Gemeinde das Rad aus dem Stadtbild entfernen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller rät, stellen sie Ihr Fahrrad im Winter am besten in ihren Keller oder ihre Wohnung ab. Auch wenn sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen ist es ratsam das Fahrrad nicht draußen stehen zu haben.
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