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Die Zeichen stehen auf Sturm – so sehen es zumindest die Initiatoren von so genannten Windfonds, die mit der Aussicht auf möglichst viel Wind Geldgeber für Windkraftprojekte suchen. Windkraftfonds sind in aller Regel Beteiligungsmodelle in Form geschlossener Fonds.
Joachim Cäsar-Preller, Dachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden:“ Grundsätzlich würde ich Windfonds als zukunftsträchtige Wertanlage bezeichnen, allerdings sollten wir nicht müde werden, vor den Risiken geschlossener Fonds zu warnen!“ Will heißen: Anteilseigner an Windkraftprojekten sind in aller Regel auch Mitbesitzer der betreffenden Anlagen – mit allen Risiken. Gerät solch ein anlegerfinanziertes Projekt in Schieflage, dann ist der Anleger im Rahmen der im Gesellschaftervertrag ratifizierten Bedingungen auch für ein „Minus“ mit verantwortlich. Das bedeutet im besten Falle ein Ausbleiben der erwarteten Renditen, im schlechtesten Fall aber auch einen Totalausfall. Es kann aber auch passieren, das Anteilseigner über ihre Anlage hinaus zur Fondsrettung herangezogen werden. Cäsar-Preller warnt auch davor, jedes „Wind-Projekt“ gleich für einen Windfonds zu halten: „Meist geben sich Finanzierer von Windkraftanlagen als Anbieter erneuerbarer Energien aus, die im Grund gar nichts mit diesem Ökogedanken zu tun haben!“ Wen also sein grünes Gewissen treibt, in Windfonds zu investieren, der sollte den ökologischen Aspekt in der Zielsetzung solcher Projekte genau untersuchen!

Wer Probleme mit seinem Windfonds hat und über eine mögliche Rückabwicklung nachdenkt  oder gar eine Schadensersatzklage anstrengen möchte, der ist bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in den besten Händen. Cäsar-Preller: „Wie so oft bei geschlossenen Fonds verschweigen Vermittler gern das Totalausfall-Risiko oder machen missverständliche Aussagen zur Laufzeit“ Grundsätzlich empfiehlt der Experte, Windfonds in einen Anlagemix zu integrieren und keinesfalls eine komplette Altersversorgung darauf aufzubauen!

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller