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Bei heftigem Winterwetter und eisigen Temperaturen hieß es vor Weihnachten seitens der Bahn „Vor Bahnreisen wird abgeraten“. Aber wie das Wetter auch aussieht: Wer kann schon auf die Bahn verzichten? Ein kleiner Trost: Bei Ausfall und Verspätungen gibt es eventuell Geld:

Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten bekommen Fernreisende 25 Prozent des Preises zurück. Fährt der Zug bei einer solchen Verspätung gar nicht, gibt es 100 Prozent zurück.

Bei Verspätungen über 120 Minuten gibt es 50 Prozent des Preises zurück.

Möglichst sollte man sich als Reisender die Verspätung oder den Ausfall an einem Schalter bestätigen lassen. Dort gibt es auch ein Erstattungsformular. Wurde die pünktliche Fahrt allerdings durch „höhere Gewalt“ verhindert, hat die Bahn keine Schuld und Sie erhalten nichts zurück. Wenn es hier zu Streitigkeiten kommt, hilft der Bahnschlichter (www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de).

Übrigens gibt es seit 2011 nicht mehr das Angebot der Bahn, Fahrkarten und Reservierungen aufgrund des Wetters kostenfrei stornieren zu lassen.

Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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