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So oder so ähnlich heißt es in vielen Mietverträgen, wenn es um Katzen und Hunde geht.
Eine solche Klausel hat der Bundesgerichtshof unter hoher Medienaufmerksamkeit kürzlich für unwirksam erklärt. „Tierfreunde sollten nun aber nicht eigenmächtig Hunde und Katzen in der Wohnung halten“, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Hunde und Katzen sind durch das Urteil nicht generell erlaubt, vielmehr bedarf es einer Abwägung aller Interessen, etwa auch der anderen Hausbewohner“ meint Cäsar-Preller.
Für Fragen rund ums Mietrecht steht Ihnen der Rechtsanwalt in seiner Kanzlei in Wiesbaden zur Verfügung.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller