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Während der Inhaber eines Internetanschlusses im Urlaub war, hatten Unbefugte Musik heruntergeladen. Der Urlauber hatte seinen kabellosenInternetzugang (WLAN) zwar mit einer Standardverschlüsselung versehen, er hatte aber das vom Gerätehersteller voreingestellte Passwort nicht geändert. Nun muss er die Abmahnkosten für die Verletzung des Urheberrechts zahlen, Schadensersatz jedoch nicht. So entschied der Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: I ZR 121/08.
Der Inhaber eines kabellosen Internetzugangs muss diesen vor unberechtigten Zugriffen schützen. Internetnutzer müssen den Schutz aber nicht ständig an den Stand der Technik anpassen. Es reicht, die üblichen Maßnahmen zum Zeitpunkt der Erstinstallation zu treffen. Dazu gehört jedoch ein selbstgewähltes, langes Passwort.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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