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 Der Halter eines Rhodesian Ridgeback fand seinen Hund in einer Fuchsfalle (Tellereisen) im Garten seines Nachbarn (Jäger). Offensichtlich war das Tier durch den Köder angelockt worden. Da sich das Tier nicht selbst befreien konnte und auch der Halter mit bloßen Händen gegen die Fuchsfalle keine Handhabe hatte, eilte er in seine Garage um Werkzeug für die Befreiungsaktion zu besorgen. Gleichzeitig informierte er seinen Nachbarn, in dessen Falle der Hund geraten war. Dieser versprach ebenfalls Hilfe. Als jedoch der Hundhalter zurückkam, war der Hund weg. Der Nachbar teilte dem Hundehalter mit, dass das Tier weg gelaufen sei. Nachdem die Suche vergebens war undder Hundehalter zu seinem Grundstück zurückkam, hörte er das Jaulen eines Hundes aus der Garage des Nachbarn. Er verständigte die Polizei, die weder den Hund, noch die Falle sicherstellen konnte. Lediglich die Garage war überall mit Blut verschmiert. Der Nachbar machte keine Aussage. Das Landeskriminalamt ermittelt nun gegen den Nachbarn. Zunächst einmal muss geklärt werden, ob es sich um einen tragischen Unfall handelte. Hierbei muss bedacht werden, dass die ausgelegte Falle bereits seit Jahren in Deutschland verboten ist. Gemäß Tierschutzgesetz drohen dem Nachbarn Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe bis zu drei Jahren, wenn festgestellt werden sollte, dass er ein Wirbeltier getötet oder ihm Schmerz und Leid zugefügt hat. Mitgeteilt durchRechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden 

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