Kostenlosen Termin online buchen

Nur für Kinder, die tatsächlich mit im Haushalt leben, gibt es Wohngeld. Die Möglichkeit, dass sie eventuell einziehen könnten, rechtfertigt dagegen keine höhere Zahlung.
Nur für Kinder, die tatsächlich mit im Haushalt leben, gibt es Wohngeld. Die Möglichkeit, dass sie eventuell einziehen könnten, rechtfertigt dagegen keine höhere Zahlung.
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts teilten jedoch die Auffassung der Behörde. Die Höhe des Wohngeldes wird unter anderem nach der Haushaltsgröße errechnet. Diese bemisst sich an der Zahl der Familienmitglieder, die sich tatsächlich in der Wohnung aufhalten und dort ihren Lebensschwerpunkt haben müssen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

:: Fenster schließen>
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller