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Eine Wohnung sollte immer so temperiert werden, dass keine Schäden auftreten können, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dies gilt auch, wenn der Mieter länger im Urlaub ist. Wasserleitungen könnten z.B. einfrieren, wenn die Wohnung im Winter ungeheizt auskühlt. Zudem kann sich Schimmel bilden, wenn sich die Feuchtigkeit an den abgekühlten Wänden niederschlägt. Der Mieter muss für die Schäden selbst aufkommen, wenn sie auf eine unzureichenden Beheizung durch ihn zurückzuführen sind.
Allerdings kann der Vermieter nicht verlangen, dass die Wohnung während der kompletten Abwesenheit vollständig beheizt wird. 
Aber natürlich könnten sich Nachbarn oder Freunde während eines Extremwinters gelegentlich um eine kurzfristige Beheizung der Wohnung kümmern. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller