Zwei Tote nach einem Brand in Wiesbaden haben die Diskussion wieder hochkochen lassen. Mit Rauchmelderin in der Wohnung wäre dieses Unglück mit Sicherheit verhindert worden. Also eine Rauchmelderpflicht einführen? Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden hierzu: „Hier muss man die mietrechtliche und die rein eigentumsrechtliche Seite unterscheiden. Im Mietrecht sieht das Landesrecht eine solche Pflicht für Vermieter bei Neubauten oder nach größeren Renovierungen zum Teil vor. Der Vermieter kann aber vom Mieter grundsätzlich nicht gezwungen werden, Rauchmelder anzubringen. Auch wenn es einmal zum Schaden gekommen ist, trifft diesen grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht.
DemMieter steht es natürlich frei, selbst einen solchen (batteriebetriebenen) Melder anzubringen. Bei Auszug müssen Schäden an der Decke natürlich beseitigt werden.
Eigentumsrechtlich sieht es anders aus. Es kann grundsätzlich keiner zu seinem eigenen Glück gezwungen werden. Dies folgt aus der grundrechtlich garantierten Handlungsfreiheit. Andererseits gibt es ja auch eine Helm- oder Anschnallpflicht. Hier rechtfertigen die staatlichen Schutzpflichten die Einschränkung der Freiheit. Undenkbar ist so eine Pflicht daher auch hier nicht. Der Gesetzgeber wird hier aber kaum tätig werden, zumal sich die Befolgung der Pflicht kaum nachprüfen lässt.“
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