Ein Mieter kann verlangen, dass die Wohnung die er mietet termingerecht an ihn übergeben wird. Dies gilt auch an Sonn- oder Feiertagen. Der deutsche Mieterbund weist auf diesen Anspruch daraufhin. Wenn der Mieter an dem vereinbarten Termin nicht einziehen kann, kann er fristlos das Mietverhältnis kündigen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zudem kann er Schadensersatz fordern, da er vielleicht Möbel woanders unterbringen muss.
Wohnungsmietverträge enden grundsätzlich zum Monatsablauf, also ist der Mieter angewiesen die neue Wohnung auch zum Monatsersten zu erhalten.
Einem Vermieter ist es lieber, wenn die Wohnungsübergabe an einem Werktag stattfindet, jedoch ist es nicht zwingend notwendig, da der Mieter vielleicht am nächsten Werktag arbeiten muss..
Wenn der Vermieter und der Mieter den Vertragsbeginn auf den ersten Monat festlegen, muss die Wohnungsübergabe auch an diesem Tag stattfinden.
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