Schadensersatz in Höhe von 134.000 Euro muss die WWK nun bezahlen, weil ein Vermittler des Unternehmens einen Kunden falsch beraten hatte. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde der WWK gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurück (Aktenzeichen: 13 U 202/06).
Der WWK-Vermittler hatte einem Ehepaar mehrere fondsgebundene Lebensversicherungen aufgeschwatzt. Der Vermittler riet zum Kauf von Investmentfonds, um die Beiträge bezahlen zu können. Der Einsatz für die Fonds wurde mit einer Hypothek auf das Eigenheim finanziert, die der Berater dem Paar vermittelte. Die Fonds sollten auch die Darlehenszinsen erwirtschaften. Jedoch fielen die Erträge der Fonds dafür zu niedrig aus.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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