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Kleinetiere wie Vögel, Zierfische, Hamster oder Kaninchen dürfen in der Wohnung gehalten werden. Für andere Tiere insbesondere Hunde sieht es da wieder ganz anders aus. Bei Hunden brauchen die Mieter die Zustimmung des Vermieters, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Doch laut Rechtsanwalt Cäsar-Preller kommt es auf den Einzelfall an. Denn es gibt auch Gerichte, die die Haltung eines kleinen Hundes wie z. B. einem Yorkshire Terrier erlauben. Dies liegt daran, dass der Hund nur sehr kleine Ausnahme hat und eine Belästigung durch ihn nicht zu befürchten ist.
Foto: © Pavel Timofeev @ fotolia.com
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller