Man kennt es: Mehrmals bittet man in einem Restaurant den Kellner um die Rechnung, aber er reagiert nicht. Stimmt es, dass man nach einer halben Stunde warten einfach gehen darf, ohne zu bezahlen – oder ist das Zechprellerei?
In solch einem Fall sollte man besser nicht gehen, denn der Wirt könnte Sie für einen Betrüger halten. Wenn Sie Speisen oder Getränke verzehrt haben, dürfen Sie grundsätzlich nicht einfach das Lokal verlassen, egal wie oft Sie den Kellner laut aufgefordert haben, die Rechnung zu bringen oder wie lange Sie gewartet haben. Der Lokalbesitzer könnte sich auf § 263 Strafgesetzbuch berufen und davon ausgehen, dass Sie die Zechprellerei geplant haben. Das würde bedeuten, dass Sie wussten, dass Sie nicht bezahlen wollen oder können und ihn getäuscht haben. Dies wäre nämlich tatsächlich Betrug und somit strafbar, obwohl Sie in diesem Fall vermutlich nicht gleich eine fette Geldstrafe oder die Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis wegen Betrugs bekommen würden.
Zu riskant wäre es, das Geld auf dem Tisch liegen zu lassen. Im Streitfall könnten Sie nämlich nur schwer nachweisen, dass Sie das Geld tatsächlich dort hinterlassen haben.
Die beste Lösung in einem solchen Fall ist es, an die Theke zu gehen und dort zu bezahlen. Ist das nicht möglich, hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse auf dem Tischmit der Bemerkung, dass der Wirt Ihnen die Rechnung zuschicken soll.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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