Mieter sind an die vereinbarte Mietdauer eines Zeitmietvertrages gebunden. Meist haben sie kein Recht, ihr Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Aber was, wenn der Mieter im Job an einen anderen Standort versetzt wird? Oder Nachwuchs unterwegs ist ?
Lässt sich ein Mieter auf einen Zeitmietvertrag ein, muss er in der Regel die vereinbarte Mietdauer einhalten. Muss der Mieter aber umziehen, weil er von seiner Firma versetzt wird, gilt das als Härtefall. In solch einem Fall, können Mieter einen Nachmieter stellen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein anderer Grund wäre, wenn der Mieter aus familiären Gründen eine größere Wohnung benötigt, weil er beispielsweise heiraten will oder sich Familiennachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.
Der Nachmieter muss aber „geeignet“ sein. Laut Mieterbund ist der Nachmieter dies, wenn er ähnliche Voraussetzungen hat wie der bisherige Mieter. Dies ist insbesondere der Fall, wenn keine Zweifel an seiner Fähigkeit besteht, die Miete zu zahlen.
Wurde ein geeigneter Nachmieter benannt, kann der Mieter zu dem Termin ausziehen, zu dem der Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen.
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