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Für ein paar Tage hat sich der Sommer dieses Jahr schon gezeigt… und viele Arbeitnehmer ins Schwitzen gebracht. Angesichts der kommenden Sommermonate fragen sich Arbeitnehmer: Muss ich wirklich bei jeder Temperatur im Büro arbeiten?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt: „Jenseits von sog. Hitzearbeitsplätzen soll eine Bürotemperatur über 26 Grad nicht überschritten werden. Die Rechtsprechung nimmt zu dem an, dass bei Außentemperaturen über 32 Grad es im Büro mindestens 6 Grad kühler sein muss al draußen. Sollte dies der Arbeitgeber nicht gewährleisten, bedeutet dies aber noch nicht sogleich „Hitzefrei“ für  Arbeitnehmer. Zunächst muss dem Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Kühlung angeboten werden- wie etwa durch eine Klimaanlage. Erst bei 35 Grad Luftinnentemperatur darf man die Arbeit tatsächlich niederlegen.“
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