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Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass die Stornogebühren des Kreuzfahrtveranstalters Aida Cruises zu hoch sind. Somit musste sie eine Niederlage gegen die Verbraucherzentrale Bundesverband einstecken. Der Reiseveranstalter wurde vom Verband verklagt, weil dieser von seinen Kunden 50 % des Reisepreises verlangte, falls diese bis zum 60. Tag vor Reisebeginn zurücktreten. 
Laut  Oberlandesgericht Rostock überstieg die Pauschale den tatsächlichen Schaden des Veranstalters bei Weitem. Zudem könnten die stornierten Tickets für höhere Preise weiter verkauft werden. 
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