Kostenlosen Termin online buchen
Lüftet der Mieter falsch, kann dies teuer werden. Verursacht der Mieter durch sein Verhalten dabei einen Schaden an der Wohnung, muss er dafür aufkommen. Wenn sich zum Beispiel Schimmel bildet. Hat der Mieter jedoch keine Schuld an dem Schimmel, ist er berechtigt wegen eines Mangels des Mietobjekts die Miete zu mindern, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein sicheres Zeichen für zu viel Feuchtigkeit in der Wohnung sind schwarze Flecken an den Wänden. Dagegen hilft mehrmaliges Stoßlüften.
Lüftet der Mieter aber zu wenig, entsteht Schimmel in der Wohnung. Der Mieter muss dann Schadensersatz zahlen. Jedoch muss der Vermieter dem Mieter vorher eine Frist zur Beseitigung des Schimmels setzen. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller