Manchmal ist man einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Hält sich beispielsweise ein Prominenter neben einem im beliebten Feriendomizil auf, so kann es vorkommen, dass man unfreiwillig von Journalisten fotografiert wird. So ist es kürzlich auch einer Frau ergangen, die zufällig neben einem Promi am Strand lag. Ihr war die Veröffentlichung ihres Bildes allerdings gar nicht recht.
Die Frau, die neben dem Prominenten im Bikini genknipst wurde und unfreiwillig in der Zeitung landete, verklagte die BILD-Zeitung auf Schadensersatz und forderte, dass das Bild nicht mehr abgebildet werden dürfe. Vollkommen unbeteiligt hatte die Frau hinter einem bekannten Fußballer auf einer Strandliege gelegen. Auf dem Bild war sie in einem lilafarbenen Bikini gekleidet und war ganz klar identifizierbar. „Die BILD hat damit ganz klar gegen das Recht der Klägerin am eigenen Bild verstoßen und in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen.“, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Das Oberlandgericht Karlsruhe entschied ebenfalls für die Frau. Sie hätte nicht ohne Einwilligung abgebildet werden dürfen.
Allgemein gilt, dass eine Person nicht abgebildet werden darf, wenn sie klar identifizierbar ist und nicht mit der Abbildung einverstanden ist. Jedoch kann nur dann eine Geldentschädigung gefordert werden, wenn in die Intim- und Privatsphäre eingegriffen wurde oder eine unwahre Behauptung über die Person publiziert wurde. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich um Bildnisse aus der Zeitgeschichte handelt. Im vorliegenden Fall wurde allerdings von keinem Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet. Zudem gab es auch kein echtes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit an der bildlichen Darstellung der abgebildeten Frau.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare