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In sechs von zehn Fällen, in denen Rechtsanwälte im Bereich Baurecht für ihre Mandanten tätig werden, geht es um Baumängel. Das berichtete kürzlich der Bauherren-Schutzbund (BSB), der 1.800 Streitfälle untersucht hat. Weniger ins Gewicht fallen demnach Streitigkeiten nach der Pleite von Baufirmen oder wegen Verzögerungen am Bau.
Zu Baumängeln kommt es oftmals, weil die Bau- und Leistungsbeschreibung zu ungenau ist – die Baufirmen nutzen sodann z. B. den Spielraum, um Material von geringerer Qualität einzubauen. Auch der Zeit- und Kostendruck verleitet die Unternehmen zum Schludern. Baufehler wie schlampig verlegte Fliesen, falsch eingebaute Fenster oder Risse und undichte Stellen können dann mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. Und es gilt: Je später ein Schaden entdeckt wird, desto höher sind die Kosten für dessen Beseitigung. Nicht immer kommt dann die Baufirma dafür auf. 
Um Geld und Ärger zu sparen, kann man natürlich einen unabhängigen Berater die Baustelle und den Vertrag prüfen lassen. Das kostet allerdings auch mehrere hundert oder sogar tausend Euro. Neben dem Bauherren-Schutzbund (BSB) bieten solche Beratungen unter anderem auch der TÜV, Verbraucherzentralen oder die Dekra an.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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