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Haben Schwerbehinderte ihren Zusatzurlaub aus Krankheitsgründen nicht nehmen können und verlassen sie dann den Betrieb, muss der Arbeitgeber den Urlaub in Geld vergüten.
Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: 9 AZR 128/09
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller