Haustürgeschäfte einfach rückgängig machen
Auch an der Haustür oder auf „Kaffeefahrten“ gekaufte Waren können zurückgegeben werden. Einige Anbieter versuchten, ältere Menschen an der Haustür oder bei Ausflugsfahrten überteuerte oder unnötige Produkte anzudrehen. Auch wer hier kauft und das später bereut, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht, erläutert die Deutsche Seniorenliga. So können Verbraucher innerhalb von zwei Wochen ohneAngabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn die Waren weniger als 40 Euro kosten und sofort bezahlt werden, ist ein Widerruf ausgeschlossen. Verbraucher sollten daher in solchen Fällen besser nicht bar zahlen. Zudem sei es wichtig, im Kaufvertrag auf das richtige Datum zu achten und einen Durchschlag zu verlangen.
Es habe schon Fälle gegeben, in denen Betrüger ein zurückliegendes Datum angaben. In diesen Fällen konnte der Kunde das zweiwöchige Widerrufsrecht nicht einhalten.
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