Donald Trump sorgt mit seinen Zollplänen für Turbulenzen an den Börsen und verunsicherte Anleger. Ausgerechnet in dieser Situation funktionierten die Trading-Apps der Online-Broker Trade Republic und Scalable am Montagmorgen, 7. April 2025, nicht zuverlässig, wie u.a. tagesschau.de berichtete. Durch die Masse an Zugriffen besorgter Privatanleger waren die Apps offenbar überlastet, so dass die Anleger nur erschwert Zugriff auf ihre Accounts hatten.

Es soll bei den Trading-Apps zu Ladeverzögerungen, Fehlermeldungen oder einer fehlerhaften Anzeige des Portfolios gekommen sein. Die Probleme sollen am Montag länger als eine Stunde angedauert haben. Bei Trade Republic sollen die Probleme schon am Freitag zuvor aufgetreten sein. Durch die Störungen konnten die Anleger möglicherweise Wertpapiere nicht wie geplant verkaufen oder kaufen. Dadurch sind ihnen ggf. gerade angesichts der Kursschwankungen an diesem Tag Verluste erstanden. „Anleger können daher prüfen lassen, ob ihnen gegen ihren Online-Broker Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. 

Nach Angaben von Trade Republic sei der Kauf und Verkauf jederzeit möglich gewesen, es gibt aber auch Meldungen, dass Trades sich teilweise nicht ausführen ließen.

Online-Broker können in der Haftung stehen

Ob Trade Republic, Scalable oder andere Online-Broker: Sie müssen ihren Nutzern ermöglichen, eine Order wie gewünscht durchzuführen und die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Natürlich kann es zu kurzfristigen Störungen kommen. Wenn die Anleger aufgrund der Störungen aber finanzielle Verluste erleiden, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein.“ Voraussetzung ist, dass der Online-Broker die Störung zu vertreten hat und der Handel deshalb nicht ausgeführt werden konnte. Die Nutzer trifft hingegen eine Beweislast. Sie müssen darlegen, dass ihnen ein konkreter Schaden durch die Störung entstanden ist. „Es empfiehlt sich daher den Vorgang detailliert zu dokumentieren“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 14 O 9971/98) oder das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 8 U 36/03) haben bereits entschieden, dass Online-Broker in der Haftung stehen können, wenn die Order nicht wie gewünscht zeitnah durchgeführt werden konnten.

Vorgänge genau dokumentieren

Treten solche Störungen bei Online-Brokern auf, sollten Anleger dies genau dokumentieren und z.B. Screenshots anfertigen, Fehlermeldungen und Uhrzeiten sowie die geplanten Trades notieren. 

„Trading-Apps müssen auch mit einem großen Ansturm zurechtkommen und funktionieren. Zumal es sicher nicht das letzte Mal gewesen sein wird, dass es an den Börsen  zu erheblichen Kursschwankungen kommt und Anleger schnell reagieren möchten“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller steht betroffenen Anlegern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.